Compact Haus- und Liegenschaftsverwaltung GmbH
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Allgemeine Verwaltertätigkeit
Kaufmännische Verwaltung
Instandhaltung und Instandsetzung
Allgemeine Verwaltertätigkeit
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
  •  Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
  •  Durchsetzung der Hausordnung
  •  Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtliche Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
  •  Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
  •  Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  •  Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
  •  Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
  •  Regelmäßige Hausbesichtigungen
  •  Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
  •  Überwachung der Hausmeisterleistungen
  •  Erstellung eines Instandhaltungsplans
  •  Umsetzung behördlicher Auflagen
  •  Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen
  •  Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung Verkehrssicherungspflicht

 

Kaufmännische Verwaltung
  •  Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
  •  Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft einschl. Einleitung ggf. notwendiger Mahnverfahren
  •  Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
  •  Aufstellen eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
  •  Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums

 

Instandhaltung und Instandsetzung
  • Abwicklung von Schadensfällen
  •  Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
  •  Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
  •  Vergabeverhandlung und Beauftragung
  •  Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
  •  Rechnungsprüfung und Rechnungsausgleich
  •  Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
  •  Abschluss notwendiger Versicherungen

 

  • Impressum / Datenschutzerklärung
  • AGB – Allgemeine Geschäftsbedingung
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